EU DSGVO (ILM) Mitarbeiter-Auswertungs-Tool

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Der Bedarf

Seit Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in allen Mitgliedsstaaten verbindliches Recht.

Gemäß Kapitel 3, Artikel 15 haben Betroffene das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Verstöße gegen die EU-DSGVO können mit Geldbußen von bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden.

Leistungen des LM Consulting Tools

  • Parametrisierbare Auswahl der auszuwertenden Infotypen und Felder

  • Einbindung aller Infotypen und Tabellen mit gespeicherten Personendaten

  • Unterschiedliche Ausgaben je nach Zielgruppe (z. B. Personalabteilung, Mitarbeiter, Leiharbeiter)

  • Analyse von Lebensarbeitszeitkonten (min)

  • Analyse von Success Factors (min)

Ihr Nutzen

  • Einfache und zielgerichtete Auswertung von Personaldaten

  • Ansprechende und verständliche Aufbereitung der Daten für Betroffene

  • Optimale Unterstützung bei der Umsetzung des Rechts auf Auskunft gemäß EU-DSGVO

  • Möglichkeit für Mitarbeiter, ihre Daten selbstständig im Employee Self Service über den Browser abzurufen

  • Personalabteilungen können jederzeit die Daten eines Mitarbeiters bereitstellen

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Wir verwenden alle hier bereitgestellten Informationen ausschließlich in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie.