Seit Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in allen Mitgliedsstaaten verbindliches Recht.
Gemäß Kapitel 3, Artikel 15 haben Betroffene das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Verstöße gegen die EU-DSGVO können mit Geldbußen von bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden.
Parametrisierbare Auswahl der auszuwertenden Infotypen und Felder
Einbindung aller Infotypen und Tabellen mit gespeicherten Personendaten
Unterschiedliche Ausgaben je nach Zielgruppe (z. B. Personalabteilung, Mitarbeiter, Leiharbeiter)
Analyse von Lebensarbeitszeitkonten (min)
Analyse von Success Factors (min)
Einfache und zielgerichtete Auswertung von Personaldaten
Ansprechende und verständliche Aufbereitung der Daten für Betroffene
Optimale Unterstützung bei der Umsetzung des Rechts auf Auskunft gemäß EU-DSGVO
Möglichkeit für Mitarbeiter, ihre Daten selbstständig im Employee Self Service über den Browser abzurufen
Personalabteilungen können jederzeit die Daten eines Mitarbeiters bereitstellen
Wir melden uns innerhalb von 24h.