Seit Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in allen Mitgliedsstaaten verbindliches Recht.
Gemäß Kapitel 3, Artikel 15 haben Betroffene das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Verstöße gegen die EU-DSGVO können mit Geldbußen von bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden.
Übersicht der im System vorhandenen Infotypen und Subtypen
Angabe der zugehörigen Archivierungsobjekte, Löschfristen und Datensatzmengen
Ermittlung der Datensätze, die gemäß gepflegter Fristen zu löschen sind
Analyse von Lebensarbeitszeitkonten (min)
Analyse von Success Factors (min)
Einfache Analyse der vorhandenen Personaldaten und unternehmensspezifischen Aufbewahrungsfristen
Transparente Auswertung der Daten, die gelöscht werden müssen
Geeignet als Grundlage für SAP Information Lifecycle Management Projekte im Sinne einer Dateninventur
Unterstützung bei der Erstellung eines Datenschutzkonzepts für Personaldaten
Nachweis eines Datenschutzkonzepts bei internen und externen Überprüfungen
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